I. Allgemeines

Aufgaben der Bibliothek

Das Sammlungsgebiet der Bibliothek umfasst Werke österreichischer Autor:innen, die literaturkritische und wissenschaftliche Rezeption sowie kulturhistorische und zeitgeschichtliche Aspekte der österreichischen Literatur.

II. Allgemeine Benutzungsbestimmungen

Anerkennung der Benutzungsordnung

Mit Betreten der Bibliothek wird die Benutzungsordnung anerkannt. Diese kann auf der Homepage des Literaturhaus Wien sowie in den Bibliotheksräumen eingesehen werden.

Verhalten in der Bibliothek

Die Benutzer:innen haben sich so zu verhalten, dass andere Benutzer:innen und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt werden. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.
Die Benutzer:innen haben in den Räumen der Bibliothek jedes die Ruhe der Bibliothek störende Verhalten (Telefongespräche, laute Unterhaltungen) zu unterlassen. Essen und Trinken sind im Lesesaal nicht gestattet. Taschen oder ähnliche Gegenstände sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern im Foyer abzulegen. Mitarbeiter:innen der Bibliothek sind berechtigt, sich den Inhalt von Mappen, Taschen und ähnlichen Behältnissen vorzeigen zu lassen.

Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht

Das Bibliotheks- und Archivgut ist sorgfältig zu behandeln. Falls Benutzer:innen Medien, sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände im Besitz der Bibliothek beschädigen, haben sie unabhängig vom Nachweis des Verschuldens Schadensersatz zu leisten.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Die Benutzer:innen sind verpflichtet, die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere,

  • einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder ähnlichen Trägern nur zum eigenen Gebrauch herzustellen,
  • einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen Trägern nur zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herzustellen, und nur soweit dies zur Verfolgung nicht-kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Die Bibliothek ist berechtigt, zusätzliche Nutzungsbeschränkungen bzw. eine fallweise Erweiterung dieser Einschränkungen vorzugeben. Die Benutzer:innen sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung des durch Literaturhaus-Bibliothek angebotenen oder vermittelten Informationsangebots berührt sein können, zu beachten.

Gebühren und Entgelte

Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich. Kosten für Ausdrucke und Kopien belaufen sich auf 20 Cent/A4-Seite. Kopierkarten zu 25/50/100/200 Kopien sind im Foyer erhältlich.

Verstoß gegen die Benutzungsordnung

Wer gegen die Benutzungsordnung oder die Anordnung der Bibliotheksmitarbeiter:innen wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann befristet oder unbefristet, teilweise oder vollständig von der Benutzung ausgeschlossen werden.

III. Benutzung innerhalb der Bibliothek

Auskunft

Die Bibliothek erteilt aufgrund ihrer Informationsmittel im Rahmen ihrer personellen und technischen Möglichkeiten mündliche und schriftliche Auskunft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen.
Aufgrund des Status als Präsenzbibliothek sind Entlehnungen nicht möglich. Für die Benutzung der Sondersammlungen (AV-Medien, Fotos, Nachlässe und Autografen, Plakate) ist eine Voranmeldung nötig.

Benutzung im Lesesaal

Der Buchbestand zu österreichischen Autor:innen (Sign. B2) befindet sich im Hauptraum, die Literatur- und Fachzeitschriften (Sign. Z2) auf der Galerie. Sachaufstellung nach thematischen Aspekten befindet sich im Hauptraum der Bibliothek sowie im Untergeschoss. Eine detaillierte Übersicht der entsprechenden Sachgruppen kann den Bibliotheksplänen entnommen werden.
Das Pressearchiv ab 1997 steht via Datenbank zur Verfügung. Die Artikel können ausgedruckt und im Foyer abgeholt werden (gegen eine Gebühr von 20 Cent/A4-Seite). Zeitungsausschnitte, die vor dem Jahr 1997 erschienen sind, sowie Sondermaterialien wie z. B. Verlagsanzeigen und Einladungskarten, befinden sich in den Rollregalen im Untergeschoss.
Bei der Entnahme eines bzw. mehrerer Bücher sind im Regal die dafür jeweils vorgesehenen Platzhalter einzufügen. Nicht mehr benötigte Bücher, Zeitschriften und Mappen der Pressedokumentation müssen von den Benutzer:innen in den Rückgabekisten abgelegt werden.

Rechercheplätze

In der Bibliothek stehen PCs zu Recherchezwecken zur Verfügung. Mit der Katalogsuche der Datenbank kann der Buch- und Zeitschriftenbestand nach Personen- und Sachschlagwörtern sowie das digitale Zeitungsausschnittarchiv abgefragt werden. Sollte im Feld neben der Signatur der Vermerk „Auf Anfrage“ stehen, wenden Sie sich bitte an den Foyerdienst.

IV. Weitere Dienstleistungen

Kopien und Vervielfältigung

Es ist gestattet, Vervielfältigungen aus den Medien der Bibliothek anzufertigen (20 Cent/A4-Seite) oder anfertigen zu lassen (50 Cent/A4-Seite), sofern das Anfertigen von Kopien nicht dem Urheberrechtsgesetz oder anderen rechtlichen Bestimmungen widerspricht. Für die Einhaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte und sonstiger Rechte Dritter beim Kopieren bzw. beim Gebrauch von Vervielfältigungen sind die Benutzer:innen selbst verantwortlich.

Stand: 1. Jänner 2023