#Sachbuch

Mißachtung und Tabu

Klaus Briegleb

// Rezension von Alfred Pfabigan

„Der Vorwurf, die Gruppe 47 sei antisemitisch, ist so alt wie die Gruppe selbst. Er wird in diesem Buch nicht wiederholt.“ – der Eröffnungssatz von Klaus Brieglebs Buch Mißachtung und Tabu ist charakteristisch für die weitere Argumentationsweise: er rückt die Gruppe in den Kontext des Antisemitismus, beruft sich auf einen Vorwurf, der angeblich schon im Gründungsjahr erhoben wurde (was das Buch nicht belegt) und spricht sie von diesem Vorwurf frei (was im Buch einige Male relativiert wird).

Es wäre leicht, dem Buch Widersprüchlichkeit, Spitzfindigkeit, Weitschweifigkeit und gelegentlich holzschnittartige Argumentationen vorzuwerfen, doch wäre der Vorwurf nicht angemessen. Wenn ein Autor seinem Text das Etikett „Streitschrift“ gibt, dann nimmt er ihn aus den sozusagen normalen Texten des literaturwissenschaftlichen Betriebes absichtsvoll heraus, will auf eine bestimmte Art rezipiert werden und erhebt Anspruch auf bestimmte Privilegien. Eine „Streitschrift“ ist sicherlich keine wissenschaftliche Analyse, sie beansprucht das Recht, sich der Übertreibung als Darstellungsmittel zu bedienen und stellt sich damit bewusst außerhalb gewisser Regeln – jener der Fairness, der Angemessenheit, der Objektivität und der einer einigermaßen stabilen Bedeutung der Begriffe. Nicht nur, dass man „Streitschriften“ all das verzeiht, sie haben in der Hierarchie der Texte häufig einen hohen Rang. Die Freiheit ist allerdings nicht grenzenlos: die Privilegien, welche die „Streitschrift“ beansprucht, stehen unter Legitimationszwang und sie selbst muss sich von dem vulgären „Pamphlet“ abgrenzen. Ein Vorschlag zur Abgrenzung könnte so lauten: der Vorwurf, den die „Streitschrift“ erhebt, muss gravierend und nur mit den übersteigerten Argumentationsmitteln der Streitschrift ausdrückbar sein.

Brieglebs polemische Überlegungen gehen von dem methodischen Prinzip aus, dass „Geschichte im Aktuellen mitzudenken sei und umgekehrt die Geschichte am Aktuellen zu überprüfen sei“. Das „Aktuell-Historische“ liege darin, dass es seit 1945 einen offen und deutlich sichtbaren Antisemitismus in Deutschland gebe. Nach 1989 sei die Zeit reif gewesen für eine „gesamtdeutsche Politik der Gedächtniswende“, in der jedes Individuum im „Tätervolk“ aus seiner „persönlichen Schuldteilhabe“ entlassen worden sei, was diesen Antisemitismus quasi legitimiert hätte. So findet er einen Höhepunkt dieses „Aktuellen“ in der Walser – Bubis – Debatte und (am Rand) in der Affäre Möllemann. Dass Martin Walser zur Gruppe 47 gehört, ist für Briegleb keineswegs ein Zufall sondern die Konsequenz einer jahrzehntelangen Entwicklung innerhalb der Gruppe.

Die Mitglieder von Hans Werner Richters Gruppe 47 haben es geschickt verstanden, der Literaturgeschichte ihr heroisches Selbstbild zu implantieren: das Bild einer literarischen Vereinigung ohne Nazis, ohne „Alte“ und ohne die „Innere Emigration“, kurz, der Personifikation des Unbelastet-Neuen in der deutschen Literatur nach 1945. In ihren „besten Zeiten“, so Joachim Kaiser im Jubeljahr 1997, habe die Gruppe im Literaturbetrieb „unbefleckt“ dagestanden. Hinter diesem Eigenlob steckt einiges an provozierender Selbstgerechtigkeit – in der Realität der nur von wenigen Frauen durchbrochenen, geschickt betriebenen Männerbündelei der Gruppe gab es durchaus einige „Flecken“, wie sie für den Literaturbetrieb charakteristisch sind: Rezensionskartelle, die Manipulation von Preisen und von Publizität und ein taktisches Verhalten untereinander und nach außen, das aus einigen Editionen der letzten Jahre klar wurde.

Folgen wir Briegleb, dann steht hinter diesem „Unbefleckten“, der Vorstellung von „Neuanfang“ tatsächlich eine Disposition, in der „kein Gedenken des Jüngstvergangenen angelegt worden ist, aus dem ein Gedächtnis für die ganze Geschichte des NS-Faschismus hätte wirklich entfaltet werden können.“ In der Gruppe hätte weder eine Debatte über den „offenen und aggressiven“ deutschen Antisemitismus nach 1945 stattgefunden, noch hätte sie sich als Organ einer Begegnung zwischen Deutschen und Juden etabliert. Der Vorwurf ist nachvollziehbar, doch die Konsequenzen, die Briegleb daraus zieht, sind überdimensional: die Gruppe sei das „besondere Organ“ jenes allgemeinen deutschen Kontextes gewesen, der auf Vermeidung, Verdrängung und Vergesslichkeit der Shoa basiert hätte, ihre „besondere Leistung“ sei die „absolute Wache über das jüdische Tabu“ gewesen, sie hätte die „Ausblendung der Shoa so gründlich betrieben wie keine andere kulturelle Agentur in der westdeutschen Nachkriegs-Zeit“.

Das sind wohl fragwürdige Superlative. Man kann Briegleb recht geben, dass in Hans Werner Richters unter eigenartigen Umständen preisgekrönten, heute vergessenem Roman „Sie fielen aus Gottes Hand“ in der Figur des „Slomon“ bzw. Shlomo Galperin „Verdrängung und literarische Missachtung“ sichtbar werden. Ein peinliches Beispiel ist auch die Grobheit Richters angesichts der Vorstellung von Albert Vigolein Thelens „Insel des zweiten Gesichts“ durch den Autor: „Das ist Emigrantendeutsch.“ Unangenehm auch zu lesen, wenn Richter über den ausgeschlossenen Hermann Kesten an Christian Ferber schreibt: „Kesten ist Jude, und wo kommen wir hin, wenn wir jetzt (jetzt!?) die Vergangenheit miteinander austragen …“ Andere Beispiele Brieglebs haben keinen hohen Aussagewert – etwa der im Anschluss an Yoram Kaniuk erhobene Vorwurf, dass Günter Grass nur „jüdische Kunstfiguren“ und keine „Juden“ in seine Bücher hineingelassen habe. Und dass Heinrich Böll zu jenen gehöre, „die einem in neonationale Gefühlsweisen geflohenen Antisemitismus nicht gewachsen sind, ja ihn womöglich selber in sich tragen“, ist wohl eine Unterstellung.

Gegen diesen Vorwurf würde sich Briegleb mit dem Hinweis auf seinen „offenen“ Antisemitismus-Begriff verteidigen, und dieser „offene Begriff“ macht aus der Gruppe 47 auf vielfältige Weise eine Wegbereiterin des nach Meinung des Autors grassierenden deutschen Antisemitismus. Mit Ignaz Bubis geht er davon aus, dass der offiziell unsichtbare deutsche Antisemitismus sich tatsächlich in seinen vielfältigen Vermittlungen „eingekapselt“ habe. Tatsächlich ist die Forschung hier gespalten: gibt es einen sozusagen gesicherten Kanon dessen, was man Antisemitismus nennen kann, oder gilt auch hier das kommunikationstheoretische Prinzip, dass der Empfänger – sprich der jüdische Mensch – den Inhalt der Botschaft bestimmt. Denkt man so, dann sind die Grenzen zwischen „verschweigen“ oder gar „tabuisieren“ und „Antisemitismus“ recht fließend: wer verschweigt, spricht dem Juden einen wesentlichen Teil seiner Identität ab und gerät leicht in Gefahr, ihm ob seiner „unverständlichen“ Verhaltensweisen zu pathologisieren. Doch ist die Entscheidung zwischen den konkurrierenden Antisemitismus-Begriffen wirklich geeignet, in einer „Streitschrift“ abgehandelt zu werden? Denn selbst wenn man Brieglebs „offenen“ Antisemitismus-Begriff akzeptiert – ist es dann wirklich gerechtfertigt, die Walser – Bubis Debatte so zu kommentieren, dass sich hier „die Hasslatenz in Walsers germanischer Seele“ artikuliert hätte?

Die Vorwürfe, die Briegleb erhebt, sind also gravierend, doch das Medium der „Streitschrift“ ist nicht der adäquate Ort, sie auszudiskutieren. Das immer noch anhaltende Selbstlob der Protagonisten der Gruppe 47 mag einen provozieren, doch rechtfertigt es in summa nicht wirklich die auf jede Subtilität in der Interpretation des Materials verzichtende Dämonisierung der – man soll es nicht vergessen – ja auch verdienstvollen Gruppe? Das Missverhältnis zwischen Anspruch und Realität in der Gruppe, die Koexistenz von haltbaren Leistungen und „Mittelmaß und Größenwahn“, hat wohl am Besten eine Bemerkung Ingeborg Bachmanns aus 1964 getroffen: dass nämlich „die deutschen Schriftsteller, die sich dem Verdacht aussetzen, radikale, gefährliche Ansichten zu vertreten, derart gemäßigt denken, dass sie sich in einem anderen Land, etwa in Italien oder Frankreich, dem Verdacht aussetzen würden, zu wenig zu denken.“

Klaus Briegleb Mißachtung und Tabu
Eine Streitschrift zur Frage „Wie antisemitisch war die Gruppe 47?“.
Berlin, Wien: Philo, 2003.
323 S.; brosch.
ISBN 3-8257-0300-2.

Rezension vom 26.02.2003

Originalbeitrag. Für die Rezensionen sind die jeweiligen Verfasser:innen verantwortlich. Sie geben nicht notwendig die Meinung der Redaktion wieder.

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