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Proteste gegen Kürzung der Literaturstipendien

Mo. 21.7.2025

Die Sparmaßnahmen der Österreichischen Bundesregierung treffen nun auch die 50 Empfänger:innen des vom Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport finanzierten Projektstipendiums.

Wie die ausgewählten Autor:innen vor kurzem aus einem der Förderzusage beigelegten Begleitschrieben erfuhren, wird das bisher ein Jahr laufende und mit monatlich EUR 1.500 dotierte Projektstipendium um 2 Monate – also von jährlich EUR 18.000 auf jährlich EUR 15.000 – gekürzt.

“Es handelt sich bei der Vergabe von Literaturstipendien um keine Gnadenakte der Unterstützung ohne jede Gegenleistung, es handelt sich um hochprofessionelle, angesehene Autorinnen und Autoren und um die Fertigstellung ihrer literarischen Projekte, mit denen so umgegangen wird. […] Diese Laufzeitverkürzung wurde ohne jede vorhergehende Information über eine Änderung vorgenommen. Wie soll man einen solchen Vorgang bewerten: Dass von keinerlei Recht von Geförderten im Umgang mit Fördergebern auszugehen ist? […] Es war eine der großen Errungenschaften der Kulturpolitik der Ära Kreisky anstelle intransparenter Vergaben auf Offenlegung der Vergabekriterien zu setzen, diese im Vorhinein zu deklarieren und danach einzulösen. Es mutet wie ein Rückfall in die Zeiten vor dieser Ära an”, heißt es in einem offenen Brief der Interessengemeinschaft Autorinnen Autoren, die das Ministerium “zur Offenlegung der Sparvorhaben in der Literaturförderung in den jeweiligen Vergabekategorien” und “zu einer Aussprache und zu Beratungen mit den wichtigsten Vertretungen in der Literatur” auffordert.

Die Kürzungen “sofort rückgängig zu machen” fordert der ehemalige Kulturminister und Kultursprecher der Grünen Werner Kogler in einer Aussendung.

Ziel und Zweck des Stipendiums ist die “Förderung der Arbeit an größeren literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay) von Autorinnen und Autoren, die zumindest zwei selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder die am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit für das Startstipendium (maximal 35 Jahre alt) bereits überschritten haben”, heißt es auf der Homepage des Ministeriums.

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